Feste und Anlässe


Sie, Ihr Verein oder Ihr Geschäft plant ein grösseres Fest oder Anlass. Mit Stolz dürfen wir sagen, dass es keine Art von Anlässen gibt, bei denen wir nicht der Getränkelieferant schon waren. Hier ein paar Beispiele: Fasnacht, Banntage, Grümpelturniere, Schützenfeste, Turnfeste, Kantonale + Eidgenössische Verbandsfeste, Dorffeste, Konzerte, Tanzpartys, Firmenevents, Generalversammlungen, Familienfeiern etc. Da wir nicht nur Lieferant, sondern in diversen Grossanlässen auch im OK Einsitz hatten, verfügen wir über ein breites Wissen von der Organisation einer Festwirtschaft. Es geht nicht nur um Getränke, sondern vor allem auch um den notwendigen Mobiliarbedarf. Unsere „Allgemeinen Bedingungen für Feste und Anlässe“ wird Ihnen mit Sicherheit für die Organisation und Durchführung einer Festwirtschaft behilflich sein. Darum, sind Sie an der Planung eines Festes oder Anlasses, dann nehmen Sie doch möglichst schnell mit uns Kontakt auf. So können auch Sie von unserer reichlichen Erfahrung profitieren und Ihr Event wird mit grösster Sicherheit ein Erfolg werden.

Allgemeine Bedingungen für Feste und Anlässe



Hier können sie unsere AGB Feste und Anlässe als PDF herunterladen:

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Getränkesortiment und Fest-Mobiliar

Unter SORTIMENT / PREISE finden Sie unser Gesamtsortiment und Fest-Mobiliar. Ebenfalls führen wir eine kleine Auswahl an Einweg-Geschirr und Biergläser. Die Einstands- und Miet-Preise, die wir Ihnen gerne persönlich bekanntgeben, richten sich nach Verbrauch und Grösse des Anlasses.

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Fest-Mobiliar wird ausschliesslich und nur in Verbindung mit Getränkebezügen ausgelehnt.

Der Veranstalter hat für den Betrieb der elektrischen Anlagen (Kühlwagen, Kühlschränke, Durchlaufkühler etc.) die nötigen Stromkabel zu organisieren und gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuschliessen.

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Unsere Kühlwagen und -schränke dienen einzig zur Kühlung von Getränken. Die Lagerung von Lebensmittel aller Art ist laut Lebensmittelverordnung gesetzlich untersagt.

Unsere Geräte sind so eingestellt, dass keine Veränderungen zu machen sind.

Das Bemalen, Überdecken, Verkleben und Anbringen von Bostitch-Klammern/Reisnägeln unseres Miet-Mobiliars ist nicht gestattet.

Wichtig! An gewissen Tagen, wie an Fasnacht oder Grossanlässen, kann es beim Mobiliar zu Engpässen kommen. Daher unsere Empfehlung: reservieren Sie vor allem das gewünschte Fest-Mobiliar jeweils rechtzeitig!


Vorbereitung / Bestellung

Nützlich kann unser Formular Fest-Bestellung sein. Vollständig ausgefüllt, können wir Ihre Bestellung besser bearbeiten.

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Für Anlässe im „Innen“ empfehlen wir Glasflaschen, im „Aussenbereich“ eher Einweg PET-Flaschen.

Bei grösseren Anlässen kann Offenbier eine gute Alternative zu Flaschen sein.

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Wenn ein solcher Anlass schon durchgeführt worden ist, haben wir in der Regel davon Unterlagen. Somit kennen wir das Getränkesortiment, die Umsatzzahlen und das benötigte Mobiliar. Nehmen Sie mit uns daher möglichst schnell Kontakt auf, teilen uns das neue Datum mit, mögliche Änderungen beim Getränkesortiment und Mobiliar. Wir reservieren alles und werden die Lieferung fristgerecht ausführen.

Handelt es sich um einen einmaligen oder neuen Anlass und Sie verfügen über keine Erfahrungszahlen, so nehmen Sie mit uns ebenfalls sofort Kontakt auf. Gemäss Ihrem Wissensstand über den Anlass, werden wir gemeinsam ein Getränkesortiment und einen Mobiliarbedarf eruieren.

Mindestens 14 Tage vor dem Anlass sollten wir die definitive Bestellung haben.


Lieferung / Abholung / Nachlieferung

Wenn möglich erfolgt die Lieferung an den abgemachten Ort (ev. Situationsplan) und zur vereinbarten Zeit. Als Alternative können wir die Kontaktperson über die genaue Lieferzeit telefonisch voravisieren.

Wenn für "Kleinanlässe" (bis ca. 50 Personen) die Anlieferung bzw. Rücknahme der Getränke und des Mobiliars nicht am regulären Liefertag gemäss Tourenplan erfolgen kann, behalten wir uns vor, einen pauschalen Logistikzuschlag von Fr. 50.- zu verrechnen.

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Abholungen sind jederzeit während den Öffnungszeiten in unserem Lager Allee 13 in Liestal möglich. Montag bis Freitag: 07.15 – 12.00 und 13.15 – 17.00 Uhr

Nachlieferungen oder Abholungen für Grossanlässe ausserhalb der Öffnungszeiten sind möglich. Zwingend ist eine vorgängige, telefonische Kontaktaufnahme: 061 921 44 77. Hören Sie die Ansage des Bandes zu Ende und befolgen Sie die Anweisungen.


Rücknahme Voll- und Leergut

Die Rücknahme der Festlieferung erfolgt in der Regel am Lieferort und zur vereinbarten Zeit.

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Das Voll- und Leergut muss sortiert zurückgegeben werden.

Vollgut in Mehrweg-Gebinde und Spirituosen werden in sauberem Zustand auch flaschenweise zurückgenommen.

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Einweg-Getränke und spezielle Artikel können nur komplett und in originalverpackten Gebinden zurückgenommen werden. Diese Gebinde sind auf dem Lieferschein gut ersichtlich markiert.

Einweg-Glas und PET-Flaschen werden nicht zurückgenommen und müssen selber entsorgt werden. PET Recycling Schweiz bietet dafür ein Sammelkonzept an.


Zahlungskonditionen / Eigentumsvorbehalt

Je nach Anlass gibt es folgende Zahlungsmöglichkeiten: Bar, à-conto, 15 Tage netto.

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Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


Haftung / Sorgfaltspflicht

Die Versicherung des Festmobiliars gegen Diebstahl und Schäden (Feuer, Wasser, durch Drittpersonen verursachte Schäden) ist immer Sache des Veranstalters und beginnt ab Übernahme / Anlieferung. Kochen und Grillieren in den Ausschankzelten ist nicht gestattet. Der Mieter gibt das Mobiliar in sauberem und einwandfreiem Zustand zurück. Beschädigtes oder fehlendes Material wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.


Gerichtliche Zuständigkeit

Der Gerichtsstand von SCHWEIZER AG Getränke-Handel ist in 4410 Liestal.


Hier können sie unser Forumular "Fest-Bestellung" als PDF herunterladen:

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